AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Programmen. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei team rheinseele.ch (RS) kommt zwischen Ihnen und RS ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
 
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann ausschliesslich über unsere Hompage (www.rheinseele.ch) erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
 
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
 
4. Vertragsabschluss
Mit dem Eingang Ihrer elektronischen Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und RS
zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und RS wirksam.
 
5. Preise/Verrechnung
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie in den jeweiligen Events auf unserer Homepage. Die Anmeldung erfolgt ausnahmslos auf elektronischem Weg. Auftragsbestätigung werden nach der Anmeldung elektronisch an den Besteller versandt. Sie sind in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
 
6. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
Eine Annullation durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist RS schriftlich (z.B. e-mail Nachricht) mitzuteilen. Eine Rückerstattung des einbezahlten Betrages kann nur bis 7 Tage vor dem Anlassdatum erfolgen. Die Art und Weise der Rückerstattung des einbezahlten Betrages wird zwischen dem Kunden und RS einvernehmlich geregelt. Barauszahlung ist in Ausnahmefällen möglich. Der Kunde kann jedoch eine Ersatzperson benennen.
 
6.1 Für Events gelten jeweils spezielle Annullationsbedingungen
Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. In beiden Fällen bestimmt RS alleine über die Verwendung des einbezahlten Geldbetrages.
 
7. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Veranstalter
Die meisten Aktivitäten erfordern eine Mindestbeteiligung. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter auch kurzfristig die Aktivität annulieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft.

Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Natur-verhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
 
8. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Begleit- und Hilfsperson strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
 
9. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
 
10. Haftung
RS verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.

Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Anreiseverspätungen wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.

Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten- Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
 
11. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind der verantwortlichen Begleitperson sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Keine Begleitperson ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Begleiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
 
12. Bildrechte
Mit dem Akzeptieren dieser AGB zeigt sich der Kunde/Teilnehmer damit einverstanden, dass RS Fotos des Events machen und veröffentlichen darf.
 
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Balgach (CH).